Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD –Wer? Was? Wo? Umsetzung und Unterstützung?

Ab 2024 kommen strenge Reportingstandards für Unternehmen zu den Themen: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die verpflichtenden Unternehmen müssen ihren Umgang mit den Ressourcen Umwelt, Soziales und Governance Aspekte darlegen:

  • Umweltverschmutzung verhindern
  • Achtung der Menschenrechte
  • Gesundheit der Belegschaft
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die genauen Regelungen werden in der CSRD-Richtlinie konkretisiert.

 

Wer ist von der Nachhaltigkeitsberichtserstattung betroffen?

  • Unternehmen im bisherigen Anwendungsbereich der NFRD
    o Geschäftsjahre, die ab 1.1.2024 beginnen
    o erste Berichterstattung 2025
  • alle anderen großen Unternehmen
    o Geschäftsjahre, die ab 1.1.2025 beginnen
    o erste Berichterstattung 2026
  • börsennotierte KMUs
    o Geschäftsjahre, die ab 1.1.2026 beginnen
    o erste Berichterstattung 2027
    o Opting-Out-Möglichkeit: Börsennotierte KMUs haben die Möglichkeit, erst ab dem Jahr 2028 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstatten („Opting-Out“). Machen sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so gelten die oben angeführten Angaben.
  • Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Unternehmen aus Drittstaaten (siehe Ausnahmen und Sonderregelungen)
    o Geschäftsjahre, die ab 1.1.2028 beginnen
    o erste Berichterstattung 2029
    o Bis Ende 2029 können Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen einen konsolidierten Bericht vorlegen, der alle Töchter dieses Unternehmens umfasst.
    Betroffen sind auch nicht börsennotierte Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:
    – mehr als 250 Mitarbeiter:innen im Durchschnitt des Geschäftsjahres
    – mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz
    – mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme

Quelle: www.wko.at/nachhaltigkeit/csrd-faq-informationspflicht-nachhaltigkeitsaspekte

Was ist im Nachhaltigkeitsbericht anzugeben?

Im Nachhaltigkeitsbericht sind Angaben über die Umsetzung und den Umgang mit den Ressourcen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung entlang der gesamten Wertschöpfungskette (durch eigene Tätigkeiten als auch durch vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten) im Unternehmen anzugeben. Die Erfüllung des Nachhaltigkeits-Reports sind gem. European Sustainability Reporting Standards umzusetzen.

Umwelt:

Umweltverschmutzung verhindern oder senken
• Klimaschutz und Klimaanpassung
• Mit den Ressourcen Wasser und Meer haushalten
• Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme mildern
• Vorhandene Ressourcen nutzen und Umwelt durch Kreislaufwirtschaft schonen

Soziales:
• Achtung der Menschenrechte
• Arbeitsbedingungen und arbeitsbezogene Rechte
• Chancengleichheit und Gleichbehandlung
• Faire Bezahlung
• Gesundheit der Belegschaft

Schritte zur Stärkung Ihres Teams:

1. Kostenfreies Erstgespräch durch Ihre Kontaktaufnahme

2. Vortrag oder Workshop in Ihren Firmenräumlichkeiten oder in einem externen Seminarzentrum z.B. der Baum in Inzersdorf im Kremstal. Teambuilding Wandertage. Online-Trainings.

3. Angabe im Nachhaltigkeitsbericht der durchgeführten Gesundheitsleistungen für Ihr Team

Ich unterstütze Sie und Ihr Team dabei, um den sozialen Aspekten der Gesundheit gerecht zu werden.

#mentale Gesundheit
#Stressbewältigung
#Resilienzsteigerung
#Mutgewinnung
#betriebliche Gesundheitsförderung

Gesunde Mitarbeiter = weniger Krankenstände = mehr Motivation = mehr Bereitschaft = mehr Konzentration = mehr Mut zur Veränderung = mehr POWER.

 

Unternehmensführung:
• Bekämpfung von Korruption und Bestechung
• Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
• Angaben über Regeln zur Ethik und Unternehmenskultur
• Darlegung der Risikobewertung und ihre Auswirkungen
• Geschäftsmodell und Strategie

 

Wo sind die Nachhaltigkeitsinformationen darzulegen?

Im Lagebericht ist das Nachhaltigkeits-Reporting aufzunehmen. Vorgesehen ist auch eine Digitalisierung, um die maschinellen Auswertungen der Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen. Für alle CSRD berichtspflichtigen Unternehmen bestehen zudem Berichtsanforderungen, die sich aus der europäischen Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU) ergeben. Die Taxonomie-Verordnung enthält ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem zur Bestimmung ökologisch nahhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit. Daraus ergibt sich, dass Unternehmen berichten müssen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben geeignet sind, die Kriterien der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen und welcher Teil bereits erfüllt ist.

Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit“?

Es sind jene Informationen darzustellen, die für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Im Sinne der „Doppelten Wesentlichkeit“ hat die Berichtserstattung nach einer Innen- als auch Außenperspektive zu erfolgen.
• Outside-in-Perspektive: Unternehmen berichten über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihre eigene Leistung, Position und Entwicklung.
• Inside-out-Perspektive: Es müssen die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf Umwelt und Mensch transparent dargestellt werden.

 

Umsetzung im Team

Viele Jahre in unterschiedlichen Büros und Unternehmensgrößen haben mir gezeigt, dass die Umsetzung von Gesetzen ein heikles Thema bei den Mitarbeiter:innen ist. Manche Teammitglieder sind nur wenig flexibel und offen für Neues. Andere begrüßen Veränderungen und sehen diese als neue Chance und Herausforderung. Fakt ist, dass niemand es mag, wenn von oben herab (CSRD Berichtspflicht) etwas aufgedrückt wird und umgesetzt werden muss. Mitarbeiter:innen. Lehrlinge. Gruppenleiter:innen. CEOs. Alleine beim Wort „muss“ stellen sich bei den meisten Menschen am Arm die Haare auf. Da braucht es gutes Gespür bei der Umsetzung und Spezialistenwissen, um Ihr Team gut zu begleiten.

 

Womit kann ich Sie unterstützen?

Als Unternehmer:in haben Sie bestimmt schon Krisenzeiten kennen gelernt und dahingehend Strategien entwickelt, um das Risiko zu minimieren. Auch Ihre Belegschaft hat Tiefs, was sich wiederum auf die Gesundheit und Arbeitsumgebung auswirkt. Mitarbeiter:innen, die schlecht drauf sind, stecken andere mit ihrer schlechten Laune an. Umgekehrt gilt, dass eine positive Belegschaft die vor Energie sprüht, das Unternehmen beflügelt. Mehr Freude = mehr Power = mehr Zusammenhalt.

Ich mache Vorträge, Workshops, Online-Trainings und Wandertage zu den Themen: mentale Gesundheit, Stressbewältigung, Resilienzsteigerung und Mutgewinnung. Weitergeben tue ich Tools und Techniken aus dem Mental- und Resilienztraining, damit Ihr Team in künftigen herausfordernden Situationen gelassener bleibt, Änderungen gerne annimmt und bei der Umsetzung Spaß am Mitwirken hat.

Hier geht´s zum Artikel: Nachhaltige Arbeitgeber mit CSRD-Reporting sind attraktiver.

Über Andrea

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